Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund

Brandneue Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu der Frage, wann und wie ein Geschäftsführer aus wichtigem Grunde abberufen werden kann! Dies spielt vor allem in Zweipersonengesellschaften eine Rolle, wenn sich die Geschäftsführer hier wechselseitig blockieren.

BGH, Beschluss vom 12.01.2009; Az: II ZR 27/08

Wann ist eine Abberufung aus wichtigem Grunde bei der GmbH möglich?

Nach der Rechtsprechung des Senats reicht es zur Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer aus, dass zwei oder mehrere Geschäftsführer untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist: In einem solchen Fall kann jeder von ihnen jedenfalls dann abberufen werden, wenn er durch sein – nicht notwendigerweise schuldhaftes – Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat.

Soweit die Vorinstanzen darauf abgestellt haben, dass der abzuberufende Geschäftsführer zu dem Zerwürfnis „entscheidend“ oder „maßgeblich“ beigetragen haben müsse, so ist das nur insoweit zutreffend, als damit die „Wesentlichkeit“ dieses wichtigen Grundes charakterisiert werden soll. Nicht erforderlich ist demgegenüber, dass etwa der Verursachungsansteil des Abzuberufenden denjenigen des Mitgeschäftsführers überwiegt.

Welcher der Gesellschafter muss ausscheiden?

Denn – anders als dies teilweise vertreten wird – hat das etwa beiden Geschäftsführern infolge ihres jeweiligen Verhaltens anzulastende tief greifende unheilbare Zerwürfnis nicht zur Folge, dass bei einer Zweipersonengesellschaft nur einer der Geschäftsführer ausscheiden muss, während der andere bleiben darf; vielmehr liegt es in der Konsequenz der ständigen Senatsrechtsprechung, dass – je nach Beschlusslage – jeder der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer den anderen als Geschäftsführer abberuft bzw. ihm kündigt, weil wechselseitig wesentliche Ursachen für das Zerwürfnis gesetzt worden sind.

 

Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.