Die mit dem MoMiG eingeführte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde in der Fachwelt mit mehr als gemischten Gefühlen empfangen. Kann eine Gesellschaft, die nach dem neu geschaffenen § 5a GmbHG ein Stammkapital von lediglich einem Euro aufweisen darf, wirklich als seiöses Bestandteil der gesellschaftsrechtlichen Praxis eingestuft werden? Ist es nicht viel mehr so, dass der geringe Kapitalisierungsgrad der Unternehmergesellschaften eine Insolvenzflut auslösen wird, in deren Wogen die Forderungen unzähliger Gläubiger vernichtet werden? Nach nunmehr vier Jahren Unternehmergesellschaft kann nicht nur konstatiert werden, dass totgesagte wie so oft länger leben, sondern auch, dass sich die anfängliche Panikmache als absolut unbegründet erwiesen hat.
Wie ich bereits in meinem Artikel vom 6.7.2012 festgestellt habe, wird die Unternehmergesellschaft vom Wirtschaftsleben nicht nur angenommen, sondern entwickelt sicht zum absoluten Erfolgsmodel. Kein Erfolgsmodel ist die Unternehmergesellschaft allerdings für lauernde Insolvenzverwalter. Innerhalb des 4 Jahreszeitraums wurden bundesweit ca. 70.000 Unternehmergesellschaften gegründet. Zählt man in dem gleichen Zeitraum die Fälle zusammen, in denen ein Insolvenzverfahren entweder eröffnet- oder mangels Masse abgewiesen wurde, kommt man auf knapp 2.400 Fälle. Das entspricht einem Anteil von gerade 3 %! Wenn man bedenkt, dass auch bei stärker kapitalisierten Gesellschaftsformen Insolvenzen aufgrund der Auslese durch den Markt nicht ausbleiben, kann man festhalten, dass auch die 3% Insolvenzen bei der Unternehmergesellschaft nicht auf deren Besonderheiten zurückzuführen sind.
Innerhalb der vier Jahr sind die Insolvenzen zwar jährlich gestiegen, jedoch in einem Maße das nur mit dem massiven Anstieg der Neugründungen korrespondiert. Es ist demnach nicht zu erwarten, dass es in Zukunft einen unverhältnismäßigen Anstieg der Insolvenzen bei dieser Rechtsform geben wird.
Benno von Braunbehrens
Nach seinem Studium an der Ludwigs-Maximilians-Universität mit Schwerpunkt Kapitalgesellschaftsrecht absolvierte er sein Referendariat an dem Oberlandesgericht München. Seine Ausbildung führte ihn u.a. zu einem Venture Capital Fond in Kopenhagen, wie einer großen Wirtschaftskanzlei in New York.