Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann es in bestimmten Fällen durchaus Sinn machen den GmbH Sitz zu verlegen. So locken beispielweise steuerliche Vorteile, die Nähe zum Absatzmarkt aber auch die Umgehung unliebsamer Gründungsvoraussetzungen. Die deutsche Regelung einer Sitzverlegung hat, getrieben durch die europarechtliche Rechtsprechung, eine Kehrtwende vollzogen.