Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob bei der Teilnahme an einem Gerichtstermin der Verdienstausfall ersetzt werden kann.
Folgender Leitsatz ist ergangen:
„Einer juristischen Person kann wegen der Teilnahme ihres Geschäftsführers an einem Gerichtstermin ein Anspruch auf Verdienstausfall zustehen.“