Was für Rechtsfolgen hat es, wenn für eine Unternehmergesellschaft der falsche Rechtsformzusatz „GmbH“ verwendet wird? Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich die Gelegenheit sich zu diesem, in der Literatur äusserst umstrittenen Thema zu äussern. Hierbei hat er folgende Leitsätze veröffentlicht:
Rechtsscheinhaftung
Haftungsrisiko eines Gesellschafters nach Ausscheiden aus der GmbH
Obgleich Gesellschafter während ihrer Aktivität aufgrund der ständig drohenden persönlichen unbeschränkten Haftung oft ein gesundes Risikobewusstsein an den Tag legen, werden diese nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft oft nachlässig.