Sollen an der Unternehmergesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt oder mehrer Geschäftsführer bestellt werden, so ist in jedem Fall eine individuelle Satzung dem Musterprotokoll vorzuziehen um späteren Streitigkeiten vorzubeugen bzw. vereinbarte Lösungen für möglicherweise auftretende Problem zu fixieren.
Musterprotokoll
Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft
Auch für die Gründung einer sogenannten Ein-Mann-GmbH kann man das vom Gesetzgeber im GmbHG vorgesehene Gründungsprotokoll verwenden. Hier ist allerdings Vorsicht angebracht, da das Gründungsprotokoll, um auf viele Fälle zu passen, nur sehr rudimentäre Regelungen trifft und daher sehr starr ist. Dennoch wollen wir Ihnen das Protokoll nicht vorenthalten:
Musterprotokoll bei Gründung mit mehreren Gesellschaftern
Das GmbHG hält einige Musterprotokolle für die Gründung einer GmbH bereit. Neben einem Musterprotokoll für die Gründung einer Ein-Mann-GmbH gibt es auch ein Protokoll für die Gründung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern.
Gründungskosten bei der GmbH Gründung mit Musterprotokoll
Die GmbH und auch die UG wird durch notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Dabei kann man sich zweier verschiedener Musterprotokolle (siehe auch dort) bedienen oder eine individuelle – auf die eigene Bedürfnisse zugeschnittene – Satzung verwenden.