Die Auflösung einer Gesellschaft (Liquidation) ist ein komplexer Prozess, der insbesondere Liquidatoren vor erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen stellt. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 02.10.2024 – 7 U 2532/22) beleuchtet die Grenzen und Voraussetzungen des Einzugs von Forderungen gegen Gesellschafter durch den Liquidator. Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend die Zweckbindung der Liquidation für das Handeln des Liquidators ist
Forderungseinzug durch den Liquidator
Der Streitfall betraf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die von einem geschiedenen Ehepaar gegründet wurde. Nach der gesellschaftsvertraglich vereinbarten Liquidation der GmbH stellte sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Liquidator, ein ehemaliger Gesellschafter, eine Darlehensrückzahlungsforderung gegen die Mitgesellschafterin geltend machen konnte.
Das Gericht entschied, dass der Einzug solcher Forderungen durch den Liquidator immer an den Liquidationszweck gebunden ist.