Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 ging eine Flut von Neuerungen durch das deutsche Gesellschaftsrecht – neue „Hausnummern“ , Einschübe und Streichungen sowie insbesondere im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zahlreiche Erleichterungen: Was seit Jahren ständige Rechtsprechung war, wird nun kodifiziertes Gesetzesrecht.
KG
Zum Umfang der Pflichten eines Geschäftsführers
Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH hängt maßgeblich vom Umfang seiner jeweiligen Pflichten ab. Spannend wird dies insbesondere dann, wenn die wesentliche Aufgabe der GmbH in der Führung einer Kommanditgesellschaft besteht (GmbH & Co. KG). In diesem Fall besteht ein Haftungsrisiko auch gegenüber der KG und nicht lediglich gegenüber „seiner“ GmbH. Über den genauen Umfang dieser Geschäftsführerpflichten hat das OLG Nürnberg [Urt. v. 30.3.2022 – 12 U 1520/19] entschieden.
Sachverhalt des zu entscheidenden Falls:
Die klagende GmbH & Co. KG macht – vertreten durch eine Kommanditistin – Schadenersatzansprüche gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH geltend.
Die Klägerin vertreibt Mineralölprodukte und gibt für Kunden mit größeren Fuhrparks auf deren Antrag Tankkarten aus, die das bargeldlose Tanken in von der Klägerin betriebenen Tankstellen ermöglichen.
Nachdem die Einhaltung von Kreditlimits für ausgegebene Tankkarten zunächst nicht kontrolliert worden war, was zu Zahlungsausfällen führte, wurden in der Folge Schulungen für die Geschäftsführung durchgeführt, bei denen die Kreditvergabe an Kunden und das Vier-Augen-Prinzip erörtert wurden.
Das Insolvenzverfahren im Unternehmen
Die steigenden Kosten für Strom und Gas bergen großes Gefahrpotenzial hinsichtlich der finanziellen Situation vieler Unternehmen und Betriebe. Anlässlich dessen wurde in der Politik der Wunsch nach einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht laut, um Betroffene in der Krise finanziell zu schützen. Was aber verbirgt sich hinter dieser Insolvenzantragspflicht oder dem Begriff der „Insolvenz“ allgemein? Der folgende Beitrag soll Ihnen einen Überblick über das Insolvenzverfahren und seine Folgen in Deutschland geben.
Kern des Insolvenzverfahrens für Unternehmen ist die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger – in der Regel – durch Verwertung des Vermögens und einer anschließenden Verteilung des Erlöses, d.h. das übrige Vermögen soll anteilig unter den Gläubigern aufgeteilt werden, vgl. § 1 InsO.