Im Rahmen des von mir moderierten Forums bei XING zur sog. Mini GmbH – offiziell: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kam von einem Mitglied die Frage auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Geschäftsführergehälter bestehen und was bei der Gehaltsfestlegung strikt zu beachten ist. Insoweit hat der Co-Moderator, Dr. Tobias Rolfes von der IHK Köln, auf ein sehr informatives Merkblatt aufmerksam gemacht, welches ich mit freundlicher Genehmigung auch an dieser Stelle veröffentlichen darf.
Im Folgenden der Wortlaut dieses Artikels; ganz unten können Sie den Artikel im Original als PDF herunterladen.