Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in einer neuen Entscheidung zu der kartellrechtswidrigkeit von Wettbewerbsklauseln bei der GmbH und Co.KG geäuassert. Hier sind interessante Gesichtspunkte für die Vertragsgestaltung und Praxis ableitbar. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.03.2009 – 11 U 61/08