Praktisch häufig relevant ist der Fall, dass ein GmbH-Geschäftsführer im GmbH-Konzernen nicht nur eine GmbH betreut, sondern zugleich Mehrfachmandate ausübt. Doch wie sieht es in solchen Fällen mit der Haftung aus – kommt es zu einer Haftungsübertragung oder gar einer Haftungserweiterung?