Die beschränkte Haftung bei GmbH, UG & Co. stellen kein Geschenk und Vertrauensbonus für den Gesellschafterkreis dar. Vielmehr wird sie durch die Erfüllung der für die rechtliche Neugründung vorgesehenen Regelungen gewissermaßen verdient. Wird nun, um den zeitlichen Gründungsaufwand zu optimieren, nicht eine neue Gesellschaft gegründet sondern ein leerer Gesellschaftsmantel im Rahmen einer wirtschaftlichen Neugründung reaktiviert, besteht die Gefahr, dass das ursprünglich ordnungsgemäß erbrachte Stammkapital bereits aufgezehrt ist. Damit auf diese Weise nicht die gläubigerschützenden Gründungsregelungen umgangen werden, entspricht es mittlerweile gefestigter Rechtsprechung diese entsprechend anzuwenden. (Für eine kurze Übersicht empfehle ich meine Artikel vom 16.5.2010 und 9.2.2011 zu dieser Thematik.)
Gläubigerschutz
Indizien für das Vorliegen einer Firmenbestattung
Bereits Anfang des Monats habe ich einen Artikel über haftungs- und strafrechtliche Fallstricke bei der Durchführung einer sogenannten Firmenbestattung veröffentlicht (siehe „Grauzone Firmenbestattung“ vom 5.1.2014). Die dort herausgearbeiteten Folgen einer Firmenbestattung möchte ich nun anhand einer wichtigen Entscheidung des OLG Zweibrücken (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3.6.2013 – 3 W 87/12), um einen Überblick über die Indizien ergänzen, bei deren Vorliegen ein Gericht von einer Firmenbestattung ausgehen wird. Zudem wurde entschieden, welche Auswirkungen eine Firmenbestattung auf den Verkauf der Gesellschaftsanteile und die daraufhin erfolgten Gesellschafterbeschlüsse hat.
Rechtsscheinhaftung bei der UG
Was für Rechtsfolgen hat es, wenn für eine Unternehmergesellschaft der falsche Rechtsformzusatz „GmbH“ verwendet wird? Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich die Gelegenheit sich zu diesem, in der Literatur äusserst umstrittenen Thema zu äussern. Hierbei hat er folgende Leitsätze veröffentlicht:
BGH-Urteil: Neue Leitsätze bei der Bankrottstrafbarkeit
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof von seiner ständigen Rechtsprechung verabschiedet und der sogenannten Interessentheorie den Rücken zugewandt.
Mit dem Urteil wurden folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht: