Auch wenn eine GmbH, die vor dem 1.1.1999 in das Handelsregister eingetragen wurde, grundsätzlich das Stammkapital weiter in Deutsche Mark ausweisen darf, so muss im Falle einer Änderung des Stammkapitals nach dem 31.12.2001 immer eine auf Euro lautende Stammkapitalziffer eingetragen werden.Da sich jedoch bei einer glatten Umrechnung oft krumme Beträge ergeben und das Stammkapital nur in vollen Euro angegeben werden darf, ist eine Kapitalerhöhung notwendig.