Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Beschränkung von Kompetenzen eines Geschäftsführers für diesen ein Recht zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags begründen kann. Daraus folge jedoch kein Schadenersatzanspruch aus § 628 Absatz 2 BGB, wenn die Beschränkung nach dem Organisationsrecht der GmbH zulässig war.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.03.2011 (Az: 7 U 81/10)