Nach einem Urteil des Landgericht Berlin begründet die unverlangte Zusendung von E-Mail-Werbung einen Unterlassungsanspruch des Empfängers gegen die werbende Firma und auch gegen den gesetzlichen Vertreter persönlich. Der Unterlassungsanspruch richtet sich zudem nicht nur auf die konkret betroffene E-Mail-Adresse, sondern sämtliche E-Mail-Adressen des Empfängers.