Gründe für einen Gesellschafter aus einer GmbH auszuscheiden sind keine Rarität. So ist es auch nicht verwunderlich, dass ein solches Ausscheiden in der GmbH-Praxis nicht gerade selten vorkommt. Verwunderlich ist eher, dass das Ausscheiden totz der enormen Relevanz durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung bis heute nicht vollständig ausgearbeitet wurde. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Grundlagen des Ausscheidens und zeigt zudem einige (sehr praxisrelevante) Fallstricke auf, die es zu umschiffen gilt.