Das OLG München hatte sich mit der Problematik der Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Absatz 2 HGB im Rahmen der Übernahme einer GmbH durch eine andere GmbH zu beschäftigen. Sowohl dieses Urteil des OLG München als auch das vorhergehende Urteil des OLG Stuttgart aus diesem Jahre werden im Folgenden vorgestellt: