Wenn eine GmbH über ausreichend Rücklagen verfügt, können diese dann, wenn sie vor ihrer Umwandlung in der Bilanz ausgewiesen wurden, ihr Stammkapital aus Gesellschaftsmitteln erhöhen. Die entsprechende Bilanz, welche die Rücklagen ausweist, ist gem. § 57 i Abs. 1 S. 1 GmbHG bei der Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister beizufügen.
Wann wird die Bilanz der GmbH überprüft?
Diese Bilanz ist dabei immer zu prüfen, was bei ohnehin prüfungspflichtigen Gesellschaften keinen zusätzlichen Aufwand verursacht – vorausgesetzt man verwendet den Jahresabschluss Wenn aber ein Zwischenabschluss erstellt werden muss, gilt die Prüfungspflicht auch für diesen Zwischenabschluss. Dies wird häufig dann der Fall sein, wenn der Jahresabschluss älter als 8 Monate ist.
Prüfung kleine Kapitalgesellschaft
Diese Prüfungspflicht betrifft auch kleine Kapitalgesellschaften, deren Jahresabschlüsse nicht prüfungspflichtig sind.
Von kleinen Kapitalgesellschaften spricht man, wenn die zwei der drei folgenden Merkmale erfüllt sind:
- Die Bilanzsumme ist kleiner als 4.840.000 ;
- Der Umsatz ist kleiner als 9.680.000 €;
- Im Jahresdurchschnitt hat die GmbH weniger als 50 Arbeitnehmer.
Prüfungsumfang
In der Beratung muss nun darauf geachtet werden, welche Anforderungen an die Prüfung und den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zu stellen sind. In seinem Beschluss vom 6.72010 -15 W 334/09 hat das OLG Hamm nun zu Recht festgehalten, dass in diesem Fall eine der Jahresabschlussprüfung entsprechende Prüfung nicht erforderlich ist, sondern dass sich der Prüfungsauftrag, die Prüfung des Wirtschaftsprüfers und der Bestätigungsvermerk auf den Zweck der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschränken dürfen.
Die Prüfung geht also weniger weit als die allgemeine Abschlussprüfung. Ein Wirtschaftsprüfer hat demnach nur noch zu bestätigen, dass „die Bilanz den gesetzlichen Vorschiften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags“ entspricht. Ist dies der Fall, dann kann die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf dieser Grundlage eingetragen werden.
Jan Köster
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.