Rechtsform | GbR | OHG | KG | PartG | GmbH & Co. KG |
Vorteile |
I. Schnelle und einfache Gründung
II. Grds. keine Kosten, da eine Registrierung optional ist III. Kein Mindeststammkapital nötig IV. Hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten der Gesellschafter V. Keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht VI. Steuerrechtliche Vorteile durch Kleinunternehmerregelung
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I. Hohes Ansehen im Geschäftsverkehr aufgrund kaufmännischer Eigenschaft, die an bestimmte Größe oder Umsatz anknüpfen
II. Kein Mindeststammkapital III. Hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten der Gesellschafter IV. Möglichkeit der Firmierung V. Freibetrag in der Gewerbesteuer anwendbar
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I. Hohes Ansehen bei Kapitalgebern
II. Kein Mindeststammkapital III. Hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten der Gesellschafter IV. Möglichkeit der Firmierung V. Haftungsbeschränkung der Kommanditisten VI. Freibetrag in der Gewerbesteuer anwendbar
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I. Registrierung bei Zweigniederlassung im Ausland von Vorteil
II.Haftungskonzentration, § 8 II PartGG III. Ausschlussfrist für Haftung des Gesellschafters bei Ausscheiden, § 10 II PartGG i.V.m. § 137 HGB IV. Keine Buchführungspflicht, keine Registerpublizität |
I. Beschränkung der persönlichen Haftung (Ausschaltung der Vollhaftung des Komplementärs)
II. Besteuerung der Gesellschafter nur mit individuellen Einkommensteuersatz ohne Kapitalertragssteuer III. Jährlicher Freibetrag in der Gewerbesteuer IV. Verlustrechnung mit anderen Einkünften möglich
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Nachteile |
I. Persönliche und gesamtschuldnerische Haftung für Gesellschaftsschulden
II. Unterliegt der Einkommenssteuer mit Spitzensätzen bis zu 45 %
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I. Kosten für Anmeldung zum Handelsregister
II. Persönliche und gesamtschuldnerische Haftung für Gesellschaftsschulden III. Unterliegt der Einkommenssteuer mit Spitzensätzen bis zu 45 % IV. Pflicht zur Buchführung und Publizität
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I. Kosten für Anmeldung zum Handelsregister
II. Persönliche und gesamtschuldnerische Haftung der Komplementäre für Gesellschaftsschulden III. Unterliegt der Einkommenssteuer mit Spitzensätzen bis zu 45 % IV. Pflicht zur Buchführung und Publizität
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I. Kosten für Anmeldung zum Handelsregister
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I. Erheblicher Verwaltungs- und Beratungsaufwand bei Gründung
II. Hohe Kosten bei Gründung III. Erstellung von gesonderten Jahresabschlüssen erforderlich IV. Erfordernis der doppelten Buchführung und Bilanzierung
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