Die Kommanditgesellschaft ist eine modifizierte oHG, an der neben persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementär) auch haftungsbeschränkte Gesellschafter (Kommanditist) beteiligt sind. Sie ist insofern eine Hybris zwischen Kapital- und Personengesellschaft. Besonderheiten im Vergleich zur oHG ergeben sich für die KG in Bezug auf die Kommanditistenstellung, sie ist in den §§ 161 ff. HGB gesondert geregelt (siehe Kommanditist), ansonsten gelten nach § 161 Abs. 2 HGB die Regelungen für die oHG entsprechend.