Unter Einlage sind die nach den Gesellschaftsvertrag zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu leistenden, bereits bewirkten Beiträge zu verstehen.
Wissenswertes für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer seit 2008
Unter Einlage sind die nach den Gesellschaftsvertrag zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu leistenden, bereits bewirkten Beiträge zu verstehen.