Nachdem das einjährige Jubiläum des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) am 1.11.2009 nun schon einige Zeit zurückliegt, ist es an der Zeit eine kurze Zwischenbilanz über die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu ziehen.
Satzungsänderung Muster-protokoll: Sitzverlegung / Änderung Firmierung
Das OLG München hat am 03.11.2009 (Az: 31 Wx 131/09) eine (weitere) wichtige Entscheidung zum Umgang mit Satzungsänderungen nach Verwendung des Musterprotokolls getroffen. Hiernach ist eine Änderung des Wortlauts des Musterprotokolls in bestimmten Fällen zwingend erforderlich; nämlich dann, wenn das Musterprotokoll andernfalls eine inhaltlich falsche Aussage treffen würde.
D&O Versicherung: Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer
Die Haftung von Geschäftsführern war bereits Inhalt diverser Artikel und Gerichtsentscheidungen in diesem Blog. Die Masse der Haftungsrisiken zeigt, dass für Geschäftsführer in vielerlei Situationen eine Haftung mit dem persönlichen Vermögen auf dem Spiel steht. Nunmehr soll eine Möglichkeit aufgezeigt werden, die persönliche Haftung des Geschäftsführer tatsächlich zu verhindern.
Diese Möglichkeit besteht durch den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese D&O (Directors-and-Officers)-Versicherung versichert dabei sowohl Schadenersatzansprüche von dritter Seite (z. B. durch Geschäftspartner oder den Fiskus) als auch Ansprüche der GmbH gegen den Geschäftsführer.
Haftungsrisiken des Geschäftsführers in Krise und Insolvenz
Nach einer aktuellen Berechnung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform steht zu befürchten, dass in diesem Jahr 38.000 bis 40.000 Unternehmen aus Deutschland Insolvenz anmelden müssen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass es sich bei strauchelnden GmbH’s nicht um Einzelfälle handelt. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema „Krise/Insolvenz“ ist für die Vielzahl von betroffenen Gesellschaften unvermeidbar.
Hierbei ist es für jeden Geschäftsführer, dessen Unternehmen sich in einer Krise befindet, unbedingt notwendig, genau über seine Haftungsrisiken Bescheid zu wissen und Wege zu kennen, durch richtige Geschäftsführung der GmbH die persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung zu vermeiden. Insoweit zeigt dieser Artikel Risiken auf und gibt Handlungsanweisungen, diese Risiken zu vermeiden.
Voraussetzungen der Kapitalerhöhung einer GmbH
Eine aktuelle Entscheidung des OLG München gibt Anlass, sich mit den allgemeinen Voraussetzungen der Kapitalerhöhung zu beschäftigen und darzustellen, ob bei einer mit Musterprotokoll gegründeten GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) Besonderheiten bestehen.
Der rechtliche Begriff der Kapitalerhöhung unterscheidet sich dabei von dem betriebswirtschaftlichen: während letzterer materiell auf eine Erweiterung der Kapitalbasis abstellt, setzt der rechtliche Begriff der Kapitalerhöhung lediglich eine Anhebung des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stammkapitals voraus. Mit der Kapitalerhöhung im rechtlichen Sinne werden der Gesellschaft nicht immer zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, da auch eine Kapitalerhöhung aus (bereits vorhandenen) Gesellschaftsmitteln möglich ist.
Regelungen im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH / UG
Muster für den Geschäftsführer Anstellungsvertrag bei der GmbH und UG
Der Geschäftsführervertrag beinhaltet die Regelungen, auf deren Grundlage der Geschäftsführer für die Gesellschaft tätig wird. Wie ein solcher Geschäftsführervertrag aussehen kann, wird in diesem Artikel dargestellt. Bei der Gestaltung eines Geschäftsführervertrages ist insbesondere zu bedenken, dass der Geschäftsführer einer GmbH / UG eine besondere Doppelstellung inne hat, wonach sich seine Rechtsstellung im Außenverhältnis gegenüber Dritten anders darstellt als im Innverhältnis zur Gesellschaft.
Persönliche Haftung des Geschäftsführers für unzulässige E-Mail-Werbung
Unternimmt der Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft keine Maßnahmen, um unlautere E-Mail-Werbung wegen der ungeprüften Verwendung der von Dritten erworbenen Adressdatenbestände zu verhindern, haftet er persönlich auf Unterlassung. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 24.11.2009 (Az. I-20 U 137/09) entschieden.
Geschäftsführer: Recht auf Begründung seiner fristlosen Kündigung
Das LG Zweibrücken hat mit seiner Entscheidung vom 14.08.2009 (Az: HK 9/09) die einem Geschäftsführer nach einer Kündigung zustehenden Rechte um eine Variante erweitert. Neben den bereits bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung oder auf Zahlung von Vergütung steht dem gekündigten Geschäftsführer nach dieser bereits rechtskräftigen Entscheidung nun auch das isoliert einklagbare Recht zu, die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung schriftlich begründet zu bekommen.
Gestaltung der Vertretungsregelung im Musterprotokoll einer GmbH/UG
Am 22.05.2009 wurde in diesem Blog bereits eine Entscheidung des OLG Stuttgart vorgestellt, wonach die im Musterprotokoll vorgesehene Befreiung des Geschäftsführer vom Verbot des Selbstkontrahierens bei der Bestellung weiterer Geschäftsführer endet. Dieser Ansicht schließt sich das OLG Hamm nun auch an und entscheidet über eine in der Praxis mögliche Erweiterung des Musterprotokolls hinsichtlich der Vertretungsregelung.
Sozialversicherungspflichtigkeit eines Geschäftsführers
Auf die wichtige Frage, wann ein Geschäftsführer der Sozialversicherungspflicht unterliegt, gibt es keine pauschal richtige Antwort. Vielmehr kommt es für die Beurteilung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Wann der Geschäftsführer Chancen auf die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht hat und wie er sich diesbezüglich absichern kann, wird im Folgenden dargestellt.