Um die Handlungsfähigkeit einer GmbH zu gewährleisten, muss diese stets durch einen Geschäftsführer vertreten sein. Dieses Ziel vor Augen, hat sich die Rechtsprechung dahingehend entwickelt, dass in Fällen des Todes eines Geschäftsführers, dem Widerruf der Bestellung oder einer sonstigen Verhinderung das zuständige Amtsgericht gem. § 29 BGB analog auf Antrag einen Notgeschäftsführer zu bestellen hat, soweit die Gesellschafter diesen Missstand nicht selbst beheben können.
Thema Geschäftsführerhaftung: Gegenüber Dritten besteht keine Eigenhaftung bei Verletzung von Organisationspflichten
In einer interessanten Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Schleswig mit einem für GmbH Geschäftsführer brisantem Thema auseinandergesetzt.
Die entscheidenden Richter hatten sich mit der Frage nach der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber Dritten aufgrund der Verletzung seiner Organisationspflichten zu befassen. Hierzu wurden folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht:
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei einer nicht formwirksamen Aufhebung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers
In einer kürzlich gefällten Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht wieder einmal in sehr umkämpftes Terrain begeben und sich zu zwei (nach wie vor) heftig umstrittenen Fragen geäussert. Zum einen, inwieweit einem GmbH Geschäftsführer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen steht. Zum anderen, ob unter bestimmten Umständen ein, durch die Berufung zum Geschäftsführer bereits bestehendes Arbeitsverhältnis nach dessen Abberufung wieder auflebt. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu folgenden amtlichen Leitsatz veröffentlicht:
Auswertung der BBE Gehaltsstruktur-Untersuchung 2011
Die aktuelle Gehaltsstruktur-Untersuchung führte BBE media gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. und weiteren Partnern 2011 durch. Im Zeitraum von März bis August 2011 nahmen 3.781 Teilnehmer an der Darstellung der Verdienstsituation von GmbH-Geschäftsführern teil, bestehend aus fünf Wirtschaftszweigen und 69 Branchen.
Gender Correctness: Die Formulierung „Geschäftsführer gesucht“ als geschlechtsbezogene Benachteiligung
In einer kürzlich gefällten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Formulierung „Geschäftsführer gesucht“ in einer Stellenanzeige als geschlechtsbezogene Benachteiligung gewertet und folgende Leitsätze erlassen:
Abänderung des Mustersprotokoll hinsichtlich Vertretungsregelung
Das OLG Düsseldorf hat einmal mehr bestätigt: bei der vereinfachten Gründung einer UG (und das gilt auch für die GmbH) ist eine Änderung der im Musterprotokoll vorgesehenen Vertretungsregelung für die Geschäftsführer nicht möglich.
Verbrauchsgüterkauf bei branchenfremden Nebengeschäft einer GmbH
In einer interessanten Entscheidung hat sich der BGH kürzlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob einer GmbH auch dann eine Unternehmereigenschaft zukommt, wenn sie außerhalb ihres Kerngebiets agiert. Dies im Zweifel bejahend, hat der BGH mit seinem Urteil folgenden Leitsatz veröffentlicht:
Mini-GmbH mit Maxi-Erfolg: Drei Jahre Unternehmergesellschaft – Zeit für eine Bilanz!
Am 1.11.2008 wurde im Zuge des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) die Landschaft deutscher Kapitalgesellschaftsformen um die Form der Unternehmergesellschaft bereichert. Dass dieser Termin, und somit auch die ersten Gründungen, gut drei Jahre zurückliegen, hat das Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Anlass genommen, den Werdegang dieser ersten Unternehmergesellschaften unter die Lupe zu nehmen.
Anwendung der Handelndenhaftung bei der wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- und Mantelgesellschaft
Der BGH hat mit einem aktuellen Urteil die Haftung der Handelnden bei einer wirtschaftlichen Neugründung ab dem Zeitpunkt der Offenlegung des eines nach außen In-Erscheinung-Tretens ausgeschlossen und folgende Leitsätze veröffentlicht:
Gesellschaftsvertrag einer Vor-GmbH – Abänderung möglich?
Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass ein Gesellschaftsvertrag, der die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € vorsieht, noch vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister – also im Stadium einer Vorgesellschaft (sog. Vor-GmbH) – abgeändert werden kann, so dass mit dem Gesellschaftsvertrag dann eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden kann.