Nachdem ich letzte Woche (26.11.2012) bereits einen Artikel über die steueroptimierte „Ausschüttung“ von Gesellschaftsgewinnen mittels des Geschäftsführergehalts verfasst habe, folgt diese Woche – passend zum Thema – ein Artikel über die aktuelle Vergütung von GmbH-Geschäftsführern.
Steueroptimierung durch Geschäftsführergehälter
Seit der Unternehmenssteuerreform im Jahre 2008 sind die Steuern für GmbH-Gewinne, welche in die Rücklagen eingestellt werden, auf 30% gesunken. Sollen die Gewinne stattdessen in die Tasche der Gesellschafter fließen, lässt sich der Fiskus nicht mit 30% abspeisen. Aber auch hier gibt es durchaus Möglichkeiten die Gewinnausschüttung steueroptimiert zu gestalten.
Wenig Insolvenzen bei der Unternehmergesellschaft
Die mit dem MoMiG eingeführte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde in der Fachwelt mit mehr als gemischten Gefühlen empfangen. Kann eine Gesellschaft, die nach dem neu geschaffenen § 5a GmbHG ein Stammkapital von lediglich einem Euro aufweisen darf, wirklich als seiöses Bestandteil der gesellschaftsrechtlichen Praxis eingestuft werden? Ist es nicht viel mehr so, dass der geringe Kapitalisierungsgrad der Unternehmergesellschaften eine Insolvenzflut auslösen wird, in deren Wogen die Forderungen unzähliger Gläubiger vernichtet werden? Nach nunmehr vier Jahren Unternehmergesellschaft kann nicht nur konstatiert werden, dass totgesagte wie so oft länger leben, sondern auch, dass sich die anfängliche Panikmache als absolut unbegründet erwiesen hat.
Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters
Gründe für einen Gesellschafter aus einer GmbH auszuscheiden sind keine Rarität. So ist es auch nicht verwunderlich, dass ein solches Ausscheiden in der GmbH-Praxis nicht gerade selten vorkommt. Verwunderlich ist eher, dass das Ausscheiden totz der enormen Relevanz durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung bis heute nicht vollständig ausgearbeitet wurde. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Grundlagen des Ausscheidens und zeigt zudem einige (sehr praxisrelevante) Fallstricke auf, die es zu umschiffen gilt.
Unterbilanzhaftung bei GmbH-Mantel
Die Unterbilanzhaftung bei der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines alten GmbH-Mantels hat bereits unzählige Urteilsseiten gefüllt. Zu diesen diversen Urteilen sind nun durch das Kammergericht Berlin einige weitere interessante Seiten hinzugekommen. Mit dem Urteil wurden folgende Leitsätze veröffentlicht:
Prozessfähigkeit der führungslosen GmbH
Legt der Geschäftsführer einer GmbH, aus welchen Gründen auch immer, sein Amt nieder, steht dadurch der Geschäftsbetrieb nicht plötzlich still. Zu dem Geschaftsbetrieb kann es auch gehören, dass Klage erhoben werden muss. Das FG Sachsen-Anhalt hat sich mit der Prozessfähigkeit einer solchen führungslosen GmbH beschäftigt und folgende Leitsätze veröffentlicht:
Gesellschafterliste: Anfechtung Gesellschaftsanteilskauf
Das Oberlandesgericht Bremen hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, wie Gesellschaftsbeschlüsse zu behandeln sind, die einen Gesellschafter betreffen, der beim Handelsregister nicht mehr als solcher aufgelistet ist. Folgende Leitsätze wurden veröffentlicht:
Rechtsscheinhaftung bei der UG
Was für Rechtsfolgen hat es, wenn für eine Unternehmergesellschaft der falsche Rechtsformzusatz „GmbH“ verwendet wird? Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich die Gelegenheit sich zu diesem, in der Literatur äusserst umstrittenen Thema zu äussern. Hierbei hat er folgende Leitsätze veröffentlicht:
Haftung für Zahlungen nach Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
Eine Krisensituation verlangt dem Geschäftsführer einer Gesellschaft alles ab. Nicht nur muss er Wege aus der Krise suchen, sondern zugleich die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft genauestens unter die Lupe nehmen. Unterlässt er dies und tritt die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit unbemerkt ein und tätigt der Geschäftsführer weiter Zahlungen, droht ein erhebliches Haftungspotenzial. Welche Anforderungen an die Überwachung durch den Geschäftsführer zu stellen sind, wurde von dem Bundesgerichtshof in einer kürzlich ergangenen Entscheidung weiter präzisiert.
Hierzu wurde folgender Leitsatz veröffentlicht:
Unternehmergesellschaft (UG) als Hausverwalterin
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass auch eine Unternehmergesellschaft (UG) Verwalterin einer Haus- Eigentümergesellschaft werden kann und im Zuge dessen erneut bestätigt, dass das frei bestimmbare Stammkapital bei der Unternehmergesellschaft noch keinen Grund darstellt, diese im Geschäftsverkehr besonderen Beschränkungen zu unterwerfen. Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich folgende Leitsätze veröffentlicht: