Auch für die Gründung einer sogenannten Ein-Mann-GmbH kann man das vom Gesetzgeber im GmbHG vorgesehene Gründungsprotokoll verwenden. Hier ist allerdings Vorsicht angebracht, da das Gründungsprotokoll, um auf viele Fälle zu passen, nur sehr rudimentäre Regelungen trifft und daher sehr starr ist. Dennoch wollen wir Ihnen das Protokoll nicht vorenthalten:
Das Musterprotokoll für die Einpersonengesellschaft
UR. Nr. _______
Heute, den ___________________________, erschien vor mir, _______________________, Notar/in mit dem Amtssitz in __________________,
Herr/Frau1 _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________2.
1. Der Erschienene errichtet hiermit nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma __________________ mit dem Sitz in __________________.
2. Gegenstand des Unternehmens ist __________________________________.
3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ______€ (i.W. __________Euro) und wird vollständig von Herrn/Frau1 __________________ (Geschäftsanteil Nr. 1) übernommen. Die Einlage ist in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/ zu 50 % sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt3.
4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr/Frau4 __________________, geboren am __________________, wohnhaft in __________________, bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.
6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung der Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaftsteuerstelle –.
7. Der Erschienene wurde vom Notar/von der Notarin insbesondere auf folgendes hingewiesen:__________________
Hinweise:
- Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
- Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identitätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
- Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative gestrichen werden.
- Nicht Zutreffendes streichen.
Quelle: Musterprotkoll.de
Jan Köster
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.