Musterimpressum einer GmbH nach § 5 Telemediengesetz

Jeder Unternehmer, der im Internet eine Homepage hat, unterliegt der Pflicht zur sog. „Anbieterkennzeichnung“. Die inhaltlichen Anforderungen werden durch das am 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz (TMG) geregelt. Dieses hat verschiedene andere Gesetze, insbesondere auch das Teledienstgesetz (TDG), abgelöst.

§ 5 des TMG regelt die Informationspflichten für alle Telemedien. Darunter fallen z.B. alle Angebote im Internet, beispielsweise Webshops, Online-Auktionshäuser, Suchmaschinen, Webmail-Dienste, Informationsdiensten, Podcasts, Chatrooms und damit insbesondere auch die – nicht nur für private Zwecke – erstellte eigene Webseite.

GmbH’s, die ein Impressum nach § 5 TMG erstellen müssen, haben folgende Angaben zu machen:

Firmenname mit Anschrift: Max Mustermann GmbH, Musterstraße 11, 12345 Musterstadt

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Max Mustermann (Familienname und ein ausgeschriebener Vorname)

Telefon: +49 40 000 000 oder Telefax: +49 40 000 001

E-Mail: info@max.mustermann.de

Internet: www.max.mustermann.de

Registergericht: AG Musterstadt

Registernummer: HRB 6789

Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567

Dabei ist zu beachten, dass die Informationen des Impressums leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen.

Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.