Die Kanzlei Köster kann Mandanten aussagekräftige Informationen über potentielle Geschäftspartner zur Verfügung stellen. Anhand dieser Informationen sind Unternehmer in der Lage, wirtschaftliche Risiken im Rahmen von Vertragbeziehungen besser einzuschätzen und so die Wahrscheinlichkeit von Forderungsausfällen verringern.
Selbstverständlich bieten wir auch verschiedene Inkassomöglichkeiten zur Beitreibung einer Forderung an. Ob insoweit noch ein (freundlich-bestimmtes) Aufforderungsschreiben angebracht ist, um die Geschäftsbeziehung trotz der Einschaltung des Anwalts zu wahren, oder besser gleich das Mahnverfahren eingeleitet oder eine Klage eingereicht wird, kann von Fall zu Fall individuell entschieden werden.
Nach einer Titulierung der Forderung wird auch die komplette Zwangsvollstreckung mit sämtlichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wie z. B. einer Konto- oder Gehaltspfändung oder auch der Vollstreckung in Grundbesitz durchgeführt.