Als Satzung (synonym: Gesellschaftsvertrag) bezeichnet man den Vertrag zur Gründung einer Gesellschaft. Er ist wesentliche und auch zwingende Grundlage einer jeden Gesellschaft. Bildlich gesprochen ist sie das Regelwerk der GmbH und enthält Äußerungen und Vorstellung über die gemeinsame Zielsetzung, Aufgaben und Struktur der Gesellschaft. Das Gesetz knüpft an diesen Grundstein der GmbH-Gründung zwingend einzuhaltende Anforderungen.
Der Inhalt der Satzung muss mindestens enthalten:
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand des Unternehmens
- Betrag des Stammkapitals sowie der einzelnen Stammeinlagen
Die Gesellschafter können darüber hinaus weitere Regelungen innerhalb der Satzung treffen, so etwa Abweichungen vom Grundsatz der gemeinschaftlichen Vertretung, § 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG. Häufig findet sich daher im Gesetz die Formulierung (o.Ä.) „soweit sich aus dem Gesellschaftsvertrag nicht ein anderes ergibt“.