Die Irrtümer zur Rechtsform der GmbH sind gravierend. Dies liegt zu allererst daran, dass die GmbH als „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ schon einen unzutreffenden Namen bekommen hat. Die Gesellschaft an sich haftet nie beschränkt, sondern vielmehr stets mit dem gesamten Vermögen – also unbeschränkt. Mithin ist der – auch unter Juristen – weit verbreitete Merksatz „Die GmbH haftet mit ihrem Stammkapital“ vollkommen falsch. Richtigerweise sollte die GmbH daher eigentlich GmvH genannt werden (Gesellschaft mit voller Haftung).
Warum das so ist und vieles mehr wird in den folgenden Fragen geklärt.
- Die Rechtsform der GmbH
- Gründung einer GmbH
- Die Gesellschafter(-Versammlung) der GmbH
- Geschäftsführung der GmbH
- Der Gesellschaftsvertrag
- Das Stammkapital der GmbH
- Krise und Insolvenz der GmbH
- Auflösung / Liquidation der GmbH