Die GmbH & Co. KG unterscheidet sich von der klassischen Kommanditgesellschaft insbesondere dadurch, dass als persönlich haftender Gesellschafter, anstelle einer natürlichen Person, eine juristische Person in Form einer GmbH tritt.
Die GmbH ist hierbei der Vollhafter der KG. Die Kommandisten haften lediglich in Höhe ihrer Kommandit-Einlage, sofern diese wirksam geleistet wurden. Da die GmbH als Komplementär selbst nicht handlungsfähig ist, erfolgt die Vertretung der KG durch den bestellten Geschäftsführer der GmbH (siehe zu dessen Rechten und Pflichten diesen ausführlichen Artikel). Aufgrund der Mischrechtsform muss für beide Gesellschaften ein separater Jahresabschluss erstellt werden.