Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist das höchste Organ der GmbH. Sie besteht aus sämtlichen Gesellschaftern der GmbH und muss die Aufgaben erfüllen, die ihr im Gesellschaftsvertrag übertragen wurden.

Enthält der Vertrag keine entsprechenden Bestimmungen, gilt § 46 GmbHG.

Alles was Sie zum Thema Gesellschafterversammlung wissen müssen – insbesondere ihre Rechten und Pflichten – finden Sie im Bereich „GmbH Recht FAQ„!

zurück