Neben der Bestellung zum Geschäftsführer erfolgt auch dessen Anstellung bei der Selbigen. Hierfür wird zwischen der GmbH als juristische Person und dem zukünftigen GmbH-Geschäftsführer ein Geschäftsführerdienstvertrag geschlossen.
Sehen Sie zu der dualen Ausgestaltung auch den ausführlichen Artikel im Bereich „GmbH Recht FAQ„!