Sind Dienstleistungen des Gesellschafters einlagefähig?

Mal wieder eine sehr interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ob ein Gesellschafter der für die Gesellschaft Dienstleistungen erbringt, diese auch als Sacheinlage in das Gesellschaftsvermögen einlegen kann. (BGH-Urteil vom 16.02.2009, Az: II ZR 120/07 „Qivive“)

Können Dienstleistungen eingelegt werden?

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.02.2009 festgestellt, dass Dienstleistungen des GmbH-Gesellschafters nicht sacheinlagefähig sind:

Die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage (§ 19 Abs.4 GmbHG n.F.) finden auf Dienstleistungen, welche ein GmbH-Gesellschafter nach Leistung einer Bareinlage entgeltlich erbringen soll, keine Anwendung.

Ebenso wenig liegt in dem o.g. Fall ein der Erfüllung der Einlageschuld entgegenstehendes Hin- und Herzahlen der Einlagemittel (§19 Abs.5 GmbHG n.F.) vor, sofern der Inferent diese nicht für die Vergütung seiner Dienstleistungen „reserviert“.

Dienstleistungsverpflichtungen eines Gesellschafters können als solche nicht in Eigenkapitalersatz umqualifiziert werden; jedoch können stehen gelassene Vergütungsansprüche eigenkapitalersetzenden Charakter erlangen.

Ist das Aktienrecht entsprechend heranzuziehen?

Gem. § 27 Abs.2 AktG können Verpflichtungen zu Dienstleistungen nicht Gegenstand von Sacheinlagen oder Sachübernahmen sein, was nach h.M. im GmbH-Recht entsprechend gilt. Der Grund dafür liegt darin, dass die Durchsetzung von Dienstleistungsverpflichtungen auf Schwierigkeiten stößt und sie deshalb als Einlagen nicht geeignet sind.

Davon abgesehen sind bloße obligatorische Ansprüche gegen den Einlageschuldner nach bisher nahezu allgemeiner, von dem erkennenden Senat geteilter Auffassung ohnehin per se nicht einlagefähig, weil es in einem derartigen Fall an einer Aussonderung des Einlagegegenstandes aus dem Vermögen des Inferenten fehlt.

Nicht ausgeschlossen ist aber, dass ein stehen gelassener Vergütungsanspruch eigenkapitalersetzenden Charakter erlangen kann.

 

Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.