Gründe für einen Gesellschafter aus einer GmbH auszuscheiden sind keine Rarität. So ist es auch nicht verwunderlich, dass ein solches Ausscheiden in der GmbH-Praxis nicht gerade selten vorkommt. Verwunderlich ist eher, dass das Ausscheiden totz der enormen Relevanz durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung bis heute nicht vollständig ausgearbeitet wurde. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Grundlagen des Ausscheidens und zeigt zudem einige (sehr praxisrelevante) Fallstricke auf, die es zu umschiffen gilt.
Stammkapital / Finanzen
Unterbilanzhaftung bei GmbH-Mantel
Die Unterbilanzhaftung bei der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines alten GmbH-Mantels hat bereits unzählige Urteilsseiten gefüllt. Zu diesen diversen Urteilen sind nun durch das Kammergericht Berlin einige weitere interessante Seiten hinzugekommen. Mit dem Urteil wurden folgende Leitsätze veröffentlicht:
Rechtsscheinhaftung bei der UG
Was für Rechtsfolgen hat es, wenn für eine Unternehmergesellschaft der falsche Rechtsformzusatz „GmbH“ verwendet wird? Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich die Gelegenheit sich zu diesem, in der Literatur äusserst umstrittenen Thema zu äussern. Hierbei hat er folgende Leitsätze veröffentlicht:
Unternehmergesellschaft (UG) als Hausverwalterin
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass auch eine Unternehmergesellschaft (UG) Verwalterin einer Haus- Eigentümergesellschaft werden kann und im Zuge dessen erneut bestätigt, dass das frei bestimmbare Stammkapital bei der Unternehmergesellschaft noch keinen Grund darstellt, diese im Geschäftsverkehr besonderen Beschränkungen zu unterwerfen. Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich folgende Leitsätze veröffentlicht:
BGH-Urteil: Neue Leitsätze bei der Bankrottstrafbarkeit
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof von seiner ständigen Rechtsprechung verabschiedet und der sogenannten Interessentheorie den Rücken zugewandt.
Mit dem Urteil wurden folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht:
Abtretung einer GmbH Forderung an ihren Gesellschafter
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich das OLG Düsseldorf mit der interessanten Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen die Abtretung einer GmbH Forderung an einen ihrer Gesellschafter gegen die strenge Kapitalerhaltungsregel des § 30 I GmbHG verstößt.
Genehmigtes Kapital: OLG weitet die Anwendung des Aktienrechts aus.
In einem kürzlich ergangenen Urteil hat sich das Oberlandesgericht München mit der Frage beschäftigt, inwieweit aktienrechtliche Vorschriften analog herangezogen werden dürfen, um die etwas lückenhaft eingeführten Regelungen bezüglich des „genehmigten Kapitals“ bei der GmbH zu ergänzen.
Hierzu wurden folgende Leitsätze veröffentlicht:
Cash-Pooling: Intelligente Zins- und Liquiditätsoptimierung mit haftungsrechtlichen Schattenseiten
Gerade in den heutigen Krisenzeiten, in denen nicht einmal rekordverdächtig niedrige Leitzinzen der Zentralbanken kurz- und mittelfristige Kreditklemmen verhindern können, ist es für Unternehmen von einem besonderen Interesse eigene Lösungsansätze zur Behebung von Liquiditätsschwierigkeiten und zur Optimierung von Zinsen zu entwickeln. Ein beliebtes und sich auf dem Vormarsch befindendes Mittel ist hierfür das sog. „Cash-Pooling“.
GmbH-Anmeldung: Reichweite der Prüfungspflicht des Registergerichts
Eine für die Gründung einer GmbH interessante Thematik stand kürzlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zur Entscheidung: Beschränkt sich die Reichweite der Prüfungspflicht des Registergerichts bezüglich der Erbringung des Stammkapitals nur auf die Mindestanforderung des § 7 Abs 2 GmbHG oder erweitert sich eine solche Prüfungspflicht auf eine über die Mindestleistung hinausgehende Leistung, sofern eine solche in dem Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde? Hierzu hat das erkennende Gericht folgenden Leitsatz veröffentlicht:
Gesellschaftsvertrag einer Vor-GmbH – Abänderung möglich?
Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass ein Gesellschaftsvertrag, der die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € vorsieht, noch vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister – also im Stadium einer Vorgesellschaft (sog. Vor-GmbH) – abgeändert werden kann, so dass mit dem Gesellschaftsvertrag dann eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden kann.