Bereits am 17.12.2011 habe ich über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts berichtet, welches sich mit den höchstumstrittenen Rechtsfragen beschäftigte, inwieweit einem GmbH-Geschäftsführer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offensteht und
Geschäftsführung
Genehmigtes Kapital: OLG weitet die Anwendung des Aktienrechts aus.
In einem kürzlich ergangenen Urteil hat sich das Oberlandesgericht München mit der Frage beschäftigt, inwieweit aktienrechtliche Vorschriften analog herangezogen werden dürfen, um die etwas lückenhaft eingeführten Regelungen bezüglich des „genehmigten Kapitals“ bei der GmbH zu ergänzen.
Hierzu wurden folgende Leitsätze veröffentlicht:
Cash-Pooling: Intelligente Zins- und Liquiditätsoptimierung mit haftungsrechtlichen Schattenseiten
Gerade in den heutigen Krisenzeiten, in denen nicht einmal rekordverdächtig niedrige Leitzinzen der Zentralbanken kurz- und mittelfristige Kreditklemmen verhindern können, ist es für Unternehmen von einem besonderen Interesse eigene Lösungsansätze zur Behebung von Liquiditätsschwierigkeiten und zur Optimierung von Zinsen zu entwickeln. Ein beliebtes und sich auf dem Vormarsch befindendes Mittel ist hierfür das sog. „Cash-Pooling“.
Berufung eines GmbH-Notgeschäftsführers entsprechend § 29 BGB
Um die Handlungsfähigkeit einer GmbH zu gewährleisten, muss diese stets durch einen Geschäftsführer vertreten sein. Dieses Ziel vor Augen, hat sich die Rechtsprechung dahingehend entwickelt, dass in Fällen des Todes eines Geschäftsführers, dem Widerruf der Bestellung oder einer sonstigen Verhinderung das zuständige Amtsgericht gem. § 29 BGB analog auf Antrag einen Notgeschäftsführer zu bestellen hat, soweit die Gesellschafter diesen Missstand nicht selbst beheben können.
Thema Geschäftsführerhaftung: Gegenüber Dritten besteht keine Eigenhaftung bei Verletzung von Organisationspflichten
In einer interessanten Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Schleswig mit einem für GmbH Geschäftsführer brisantem Thema auseinandergesetzt.
Die entscheidenden Richter hatten sich mit der Frage nach der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber Dritten aufgrund der Verletzung seiner Organisationspflichten zu befassen. Hierzu wurden folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht:
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei einer nicht formwirksamen Aufhebung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers
In einer kürzlich gefällten Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht wieder einmal in sehr umkämpftes Terrain begeben und sich zu zwei (nach wie vor) heftig umstrittenen Fragen geäussert. Zum einen, inwieweit einem GmbH Geschäftsführer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen steht. Zum anderen, ob unter bestimmten Umständen ein, durch die Berufung zum Geschäftsführer bereits bestehendes Arbeitsverhältnis nach dessen Abberufung wieder auflebt. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu folgenden amtlichen Leitsatz veröffentlicht:
Auswertung der BBE Gehaltsstruktur-Untersuchung 2011
Die aktuelle Gehaltsstruktur-Untersuchung führte BBE media gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. und weiteren Partnern 2011 durch. Im Zeitraum von März bis August 2011 nahmen 3.781 Teilnehmer an der Darstellung der Verdienstsituation von GmbH-Geschäftsführern teil, bestehend aus fünf Wirtschaftszweigen und 69 Branchen.
Gender Correctness: Die Formulierung „Geschäftsführer gesucht“ als geschlechtsbezogene Benachteiligung
In einer kürzlich gefällten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Formulierung „Geschäftsführer gesucht“ in einer Stellenanzeige als geschlechtsbezogene Benachteiligung gewertet und folgende Leitsätze erlassen:
Abänderung des Mustersprotokoll hinsichtlich Vertretungsregelung
Das OLG Düsseldorf hat einmal mehr bestätigt: bei der vereinfachten Gründung einer UG (und das gilt auch für die GmbH) ist eine Änderung der im Musterprotokoll vorgesehenen Vertretungsregelung für die Geschäftsführer nicht möglich.
Unterbliebene monatliche Auszahlung der Geschäftsführervergütung führt beim beherrschenden Gesellschafter-GF zur verdeckten Gewinnausschüttung
Das Münchener Finanzgericht hat mit einem aktuellen Urteil auf eine Problematik hingewiesen, die besonders für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer relevant ist, also solche Beteiligten, die mehr als die Hälfte der Stimmrechte auf sich vereinen. Die mit beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossenen Verträge führen nach diesem Urteil dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die vereinbarten monatlichen Vergütungen nicht bei Fälligkeit (monatlich) geleistet werden, sondern nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres auf einem Verrechnungskonto als Verbindlichkeit der GmbH ausgewiesen werden.