Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung zu der Frage aufgegeben, ob auch Beschlussmängel durch ein Schiedsgericht aufgrund einer Schiedsvereinbarung überprüfbar sind. BGH II ZR 255/08
Jan Köster
Eintragungshindernis bei Nichtigkeit der Bestellung eines neuen Geschäftführers
Neue Entscheidung des OLG München vom 30.03.2009 hinsichtlich der Frage, ob ein Eintragungshindernis besteht, wenn der Bestellungsbeschluss für einen Geschäftsführer nichtig ist.
Gegen die Zurückweisung der Anmeldung eines neuen Geschäftsführers zur Eintragung in das Handelsregister ist nach Auffassung des OLG München auch der anmeldende Geschäftsführer selbst im eigenen Namen zur Einlegung einer Beschwerde befugt, da er die Anmeldung der Eintragung seiner Bestellung auch in Erfüllung einer ihn persönlich treffenden Pflicht vornimmt
Kapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen – Anwendung der §§ 30, 31 GmbHG
Durch ein neues Urteil des OLG Jena wird Klarheit hinsichtlich Kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen geschaffen:
Die Rechtsprechungsregeln zum kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen gem. §§ 30,31 GmbHG analog finden auch nach Inkrafttreten des MoMiG jedenfalls dann weiterhin Anwendung, wenn sowohl die Gewährung als auch die Rückzahlung des kapitalersetzenden Gesellschaftsdarlehens vor dem 01.11.2008 erfolgte.
Rücklagenbildung in der UG (haftungsbeschränkt)
Wie funktioniert die Rücklagenbildung in einer UG
Von dem Jahresüberschuss muss gem. § 5a Abs. 3 GmbHG ¼ in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Diese Regelung hat den Sinn, eine Ansparung des Stammkapitals gesetzlich abzusichern und die Eigenkapitalausstattung zu erhöhen. Sie hat gläubigerschützende Funktion.
Kapitalerhöhung bei der Unternehmergesellschaft und Firmierung
Sacheinlagen bei der Gründung der UG
Nach § 5a Abs. 2 GmbHG sind Sacheinlagen zur Gründung der Unternehmergesellschaft ausgeschlossen. Laut Gesetzesbegründung ist dies so geregelt, da das Stammkapital von den Gründern frei gewählt werden kann.
Musterprotokoll oder individuelle Satzung – welcher Gesellschaftsvertrag ist der Richtige?
Sollen an der Unternehmergesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt oder mehrer Geschäftsführer bestellt werden, so ist in jedem Fall eine individuelle Satzung dem Musterprotokoll vorzuziehen um späteren Streitigkeiten vorzubeugen bzw. vereinbarte Lösungen für möglicherweise auftretende Problem zu fixieren.
Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft
Auch für die Gründung einer sogenannten Ein-Mann-GmbH kann man das vom Gesetzgeber im GmbHG vorgesehene Gründungsprotokoll verwenden. Hier ist allerdings Vorsicht angebracht, da das Gründungsprotokoll, um auf viele Fälle zu passen, nur sehr rudimentäre Regelungen trifft und daher sehr starr ist. Dennoch wollen wir Ihnen das Protokoll nicht vorenthalten:
Musterprotokoll bei Gründung mit mehreren Gesellschaftern
Das GmbHG hält einige Musterprotokolle für die Gründung einer GmbH bereit. Neben einem Musterprotokoll für die Gründung einer Ein-Mann-GmbH gibt es auch ein Protokoll für die Gründung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern.
Auflösung Arbeitsverhältnis durch Abschluss Geschäftsführer-Dienstvertrag
Was passiert eigentlich mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis, wenn ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer befödert wird. Mit dieser Fragestellung hat sich kürzlich das BAG befasst und dabei interessante Erkenntnisse offenbart. Hier haben wir das wichtigste für Sie zusammengefasst. (BAG, Beschluss vom 03.02.2009 – 5 AZB 100/08)
Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters der GmbH
Der Bundesgerichtshof hat sich mal wieder mit der Frage nach der Existenzvernichtungshaftung von Gesellschaftern auseinandergesetzt. Welche Eingriffe von den Gesellschaftern unbedingt vermieden werden sollten, zeigt folgender Artikel: