Eintragung Nießbrauch an Gesellschaftsanteil in die Gesellschafterliste

Neuer Beschluss des Landgerichts in Achen am 06.04.2009: Wird ein GmbH-Geschäftsanteil mit einem Nießbrauch belastet, so ist dieser Vorgang hinsichtlich der Gesellschafterliste eintragungsfähig.

Nicht mitentschieden wurde die Frage, ob hinsichtlich der Eintragung auch eine Pflicht begründet wird.

 

Haftung eines ausgeschiedenen Scheingesellschafters einer GmbH

Wird ein Scheingesellschafter einer GmbH niemals Gesellschafter, weil er nie einen Geschäftsanteil erworben hat, kann der Insolvenzverwalter nicht nach dessen Ausscheiden ihn zur Zahlung der Stammeinlage heranziehen.

OLG Frankfurt/m., Urt. v. 17.6.2009 – 13 U 104/08 (nicht rechtskrätig; LG Darmstadt)

Wettbewerbsverbots im Gesellschaftervertrag einer GmbH & Co. KG

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in einer neuen Entscheidung zu der kartellrechtswidrigkeit von Wettbewerbsklauseln bei der GmbH und Co.KG geäuassert. Hier sind interessante Gesichtspunkte für die Vertragsgestaltung und Praxis ableitbar. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.03.2009 – 11 U 61/08

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Gemeinnützige Unternehmergesellschaft

Kurze Mitteilung: Nach einer Verfügung des bayerischen Landesamtes für Steuern vom 31.03.2009 ist auch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Körperschaft im Sinne des § 51 AO, für die eine Steuervergünstigung in Betracht kommt. Die dabei gesetzlich vorgeschriebene Rücklagenbildung verstößt nicht gegen den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§§ 55, 58 AO).

Eintragungshindernis bei Nichtigkeit der Bestellung eines neuen Geschäftführers

Neue Entscheidung des OLG München vom 30.03.2009 hinsichtlich der Frage, ob ein Eintragungshindernis besteht, wenn der Bestellungsbeschluss für einen Geschäftsführer nichtig ist.

Gegen die Zurückweisung der Anmeldung eines neuen Geschäftsführers zur Eintragung in das Handelsregister ist nach Auffassung des OLG München auch der anmeldende Geschäftsführer selbst im eigenen Namen zur Einlegung einer Beschwerde befugt, da er die Anmeldung der Eintragung seiner Bestellung auch in Erfüllung einer ihn persönlich treffenden Pflicht vornimmt

 

Kapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen – Anwendung der §§ 30, 31 GmbHG

Durch ein neues Urteil des OLG Jena wird Klarheit hinsichtlich Kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen geschaffen:

Die Rechtsprechungsregeln zum kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen gem. §§ 30,31 GmbHG analog finden auch nach Inkrafttreten des MoMiG jedenfalls dann weiterhin Anwendung, wenn sowohl die Gewährung als auch die Rückzahlung des kapitalersetzenden Gesellschaftsdarlehens vor dem 01.11.2008 erfolgte.

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Rücklagenbildung in der UG (haftungsbeschränkt)

Wie funktioniert die Rücklagenbildung in einer UG

Von dem Jahresüberschuss muss gem. § 5a Abs. 3 GmbHG ¼ in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Diese Regelung hat den Sinn, eine Ansparung des Stammkapitals gesetzlich abzusichern und die Eigenkapitalausstattung zu erhöhen. Sie hat gläubigerschützende Funktion.

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