Die Haftung von Geschäftsführern war bereits Inhalt diverser Artikel und Gerichtsentscheidungen in diesem Blog. Die Masse der Haftungsrisiken zeigt, dass für Geschäftsführer in vielerlei Situationen eine Haftung mit dem persönlichen Vermögen auf dem Spiel steht. Nunmehr soll eine Möglichkeit aufgezeigt werden, die persönliche Haftung des Geschäftsführer tatsächlich zu verhindern.
Diese Möglichkeit besteht durch den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese D&O (Directors-and-Officers)-Versicherung versichert dabei sowohl Schadenersatzansprüche von dritter Seite (z. B. durch Geschäftspartner oder den Fiskus) als auch Ansprüche der GmbH gegen den Geschäftsführer.