Geschäftsführeramt in der Insolvenz

Wird über das Vermögen einer GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet, stellt dies grundsätzlich nach § 60 I Nr. 4 GmbHG einen Grund dar, die Gesellschaft aufzulösen. Ein Insolvenzverfahren geht immer mit einschneidenden Veränderungen einher. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewirkt allerdings nicht, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft automatisch sein Amt verliert.

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Zerwürfnis als Voraussetzung einer Auflösungsklage

Die personalistische Struktur der GmbH und der meist überschaubare Kreis der Gesellschafter können Mitgrund dafür sein, dass aus ehemals harmonischen Geschäftspartnern auch einmal erbitterte Feinde werden können. Oft treffen verschiedene Charaktereigenschaften aufeinander, die sich im Geschäftsalltag aber auch bei richtungsweisenden Entscheidungen als explosiv erweisen. In einer interessanten Entscheidung wurde der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Zerrüttung zwischen den Gesellschaftern als Grundlage einer Auflösungsklage i.S.d. § 61 II GmbHG dienen kann.

Drei Gesellschafter stehen Rücken an Rücken
Zerwürfnis als Grund für die Ausschlussklage

Heilung verdeckter Sacheinlagen eintragungsfähig?

Das Oberlandesgericht München hat sich in einer interessanten Entscheidung mit der Eintragungsfähigkeit der Heilung verdeckter Sacheinlagen beschäftigt. Folgender amtlicher Leitsatz wurde veröffentlicht:

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Faktischer Geschäftsführer in der Insolvenz

Derjenige der im Handelsregister als Geschäftsführer einer Gesellschaft eingetragen ist, ist nicht auch zwingend derjenige, der die Geschäftsführertätigkeit in tatsächlicher Hinsicht ausübt. Schon seit geraumer Zeit wurde von der Rechtsprechung ein Anforderungskatalog entwickelt, welcher in einer Gesamtschau Aufschluss darüber geben soll, ob nun ein solcher „faktischer Geschäftsführer“ bei der jeweiligen Gesellschaft vorliegt:

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GmbH Geschäftsführervergütung

Nachdem ich letzte Woche (26.11.2012) bereits einen Artikel über die steueroptimierte „Ausschüttung“ von Gesellschaftsgewinnen mittels des Geschäftsführergehalts verfasst habe, folgt diese Woche – passend zum Thema – ein Artikel über die aktuelle Vergütung von GmbH-Geschäftsführern.

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Steueroptimierung durch Geschäftsführergehälter

Seit der Unternehmenssteuerreform im Jahre 2008 sind die Steuern für GmbH-Gewinne, welche in die Rücklagen eingestellt werden, auf 30% gesunken. Sollen die Gewinne stattdessen in die Tasche der Gesellschafter fließen, lässt sich der Fiskus nicht mit 30% abspeisen. Aber auch hier gibt es durchaus Möglichkeiten die Gewinnausschüttung steueroptimiert zu gestalten.

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Wenig Insolvenzen bei der Unternehmergesellschaft

Die mit dem MoMiG eingeführte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde in der Fachwelt mit mehr als gemischten Gefühlen empfangen. Kann eine Gesellschaft, die nach dem neu geschaffenen § 5a GmbHG ein Stammkapital von lediglich einem Euro aufweisen darf, wirklich als seiöses Bestandteil der gesellschaftsrechtlichen Praxis eingestuft werden? Ist es nicht viel mehr so, dass der geringe Kapitalisierungsgrad der Unternehmergesellschaften eine Insolvenzflut auslösen wird, in deren Wogen die Forderungen unzähliger Gläubiger vernichtet werden? Nach nunmehr vier Jahren Unternehmergesellschaft kann nicht nur konstatiert werden, dass totgesagte wie so oft länger leben, sondern auch, dass sich die anfängliche Panikmache als absolut unbegründet erwiesen hat.

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Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters

Gründe für einen Gesellschafter aus einer GmbH auszuscheiden sind keine Rarität. So ist es auch nicht verwunderlich, dass ein solches Ausscheiden in der GmbH-Praxis nicht gerade selten vorkommt. Verwunderlich ist eher, dass das Ausscheiden totz der enormen Relevanz durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung bis heute nicht vollständig ausgearbeitet wurde. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Grundlagen des Ausscheidens und zeigt zudem einige (sehr praxisrelevante) Fallstricke auf, die es zu umschiffen gilt.

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Unterbilanzhaftung bei GmbH-Mantel

Die Unterbilanzhaftung bei der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines alten GmbH-Mantels hat bereits unzählige Urteilsseiten gefüllt. Zu diesen diversen Urteilen sind nun durch das Kammergericht Berlin einige weitere interessante Seiten hinzugekommen. Mit dem Urteil wurden folgende Leitsätze veröffentlicht:

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