Das OLG München hat mit Beschluss vom 17.12.2009 (Az: 31 Wx 142/09) entschieden: „Die Eintragung eines Nicht-EU-Ausländers als Geschäftsführer einer GmbH setzt nicht voraus, dass er jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf.“ Da nach dem Inkrafttreten des MoMiG die GmbH ihren Verwaltungssitz auch in das Ausland verlegen kann, ist die Forderung der früheren Rechtsprechung, dass einem GmbH-Geschäftsführer jederzeit die Einreise möglich sein muss, nicht mehr aufrecht zu halten. Durch die Möglichkeit des Verwaltungssitzes im Ausland ist es nicht mehr zwingend notwendig für vom Geschäftsführer höchstpersönlich wahrzunehmende Aufgaben in die BRD einzureisen.
Jan Köster
Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.
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