Bei der nominelle Kapitalherabsetzung werden bereits erlittene Verluste und Wertminderungen ausgeglichen. Man spricht auch von einer Sanierung der Gesellschaft.
Wissenswertes für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer seit 2008
Bei der nominelle Kapitalherabsetzung werden bereits erlittene Verluste und Wertminderungen ausgeglichen. Man spricht auch von einer Sanierung der Gesellschaft.