Von einer Mantelgründung der Gesellschaft spricht man, wenn diese ohne tatsächliche Ausübung des in der Satzung enthaltenen Unternehmensgegenstands, also nur der „Mantel“, gegründet wird. Sie wird auch leere Hülse genannt.
Wissenswertes für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer seit 2008
Von einer Mantelgründung der Gesellschaft spricht man, wenn diese ohne tatsächliche Ausübung des in der Satzung enthaltenen Unternehmensgegenstands, also nur der „Mantel“, gegründet wird. Sie wird auch leere Hülse genannt.