Innerhalb des Handelsregisters bekommt jedes eingetragene Unternehmen bzw. jede Gesellschaft eine Handelsregisternummer zugewiesen. Diese dient zur zweifelsfreien Identifikation und Zuordnung eines Unternehmens. Außerdem muss die HRN auf jedem offiziellem Geschäftspapier eingetragen (z.B. Bestellscheine, Vertragspapiere, usw.) und im Impressum der Aktiengesellschaft aufgeführt sein.