Arbeitnehmerüberlassung, Freelancer, Werkverträge, Scheinselbstständig – diese Begrifflichkeiten, wie auch verschiedenste Abwandlungen, sind längst in der Wirtschaftswirklichkeit in Deutschland fest verankert und aus dem tagtäglichen Wirtschaften nicht mehr wegzudenken. Nun wurden diese Institute teilweise weitgehend gesetzlich durch die Neufassung des AÜG und des § 611a BGB neu geregelt.
Hier erfahren Sie, was sich geändert hat: