Die Haftung des GmbH Geschäftsführers ist einem steten Wandel unterworfen und wird durch die Rechtsprechung kontinuierlich weiterentwickelt. Als Geschäftsführer einer GmbH trifft man täglich Entscheidungen, die teilweise weitreichende Konsequenzen haben. Gerade in einem schnelllebigen Marktumfeld wird es von Geschäftsführern schlicht erwartet, dass er auch ohne allumfassende Informationen gewisse Risiken eingeht, um beispielsweise wichtigte Aufträge nicht reihenweise an die agilere Konkurrenz zu verlieren.
In einem solchen Umfeld ist es selbstverständlich, dass Fehler passieren. Nicht umsonst ist das Forschungsfeld „decision making under uncertainty“ seit Jahren eines der angesagtesten Themen unter Ökonomen und Psychologen. Trotz dem Bewusstsein der Fehlerhaftigkeit menschlicher Entscheidungen, ist irgendwann der Punkt des Akzeptierten überschritten und tritt in diesem Fall die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH ein.