Ein Geschäftsführer muss im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft gem. § 15 a InsO einen Insolvenzantrag stellen. Im Falle der Insolvenzverschleppung tritt eine Geschäftsführerhaftung gegenüber den Insolvenzgläubigern ein.
Monat: Mai 2012
Wirtschaftliche Neugründung – Aktuelles BGH Urteil mildert Haftungsrisiken der Gesellschafter ab
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit der Haftung von Gesellschaftern aufgrund unterlassener Offenlegung einer wirtschaftlichen Neugründung auseinandergesetzt und diese deutlich abgemildert. Hierzu hat der BGH folgende Leitsätze veröffentlicht:
Amtsniederlegung eines Geschäftsführers – auf den Empfänger kommt es an
In einer interessanten Entscheidung hat sich das KG Berlin mit der Wirksamkeit der Amtsniederlegung eines Geschäftsführers beschäftigt und hierzu folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht:
Was ist bei nicht-gesetzlich Berufsbezeichnungen zu beachten?
Immer wieder stößt man auf gesetzlich nicht vorgesehene Bezeichnungen wie „Sprecher der Geschäftsführung“ oder „Stellvertretender Geschäftsführer“. Kann man solche Bezeichnungen ohne weiteres verwenden und welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus der Verwendung?