Neuer Beschluss des Landgerichts in Achen am 06.04.2009: Wird ein GmbH-Geschäftsanteil mit einem Nießbrauch belastet, so ist dieser Vorgang hinsichtlich der Gesellschafterliste eintragungsfähig.
Nicht mitentschieden wurde die Frage, ob hinsichtlich der Eintragung auch eine Pflicht begründet wird.