Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu der Frage, wann bei der GmbH eine Universalversammlung einberufen werden kann und wie die Einberufung zu erfolgen hat.
BGH-Beschluss vom 19.01.2009 Az: II ZR 98/08
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Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu der Frage, wann bei der GmbH eine Universalversammlung einberufen werden kann und wie die Einberufung zu erfolgen hat.
BGH-Beschluss vom 19.01.2009 Az: II ZR 98/08
Brandneue Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu der Frage, wann und wie ein Geschäftsführer aus wichtigem Grunde abberufen werden kann! Dies spielt vor allem in Zweipersonengesellschaften eine Rolle, wenn sich die Geschäftsführer hier wechselseitig blockieren.
BGH, Beschluss vom 12.01.2009; Az: II ZR 27/08
Bei einer GmbH ist die Stammeinlage zu erfüllen, da diese als Gegenpol für die Haftungsbeschränkung bei der Kapitalgesellschaft dient. Der Gesetzgeber hat verschiedene Mechanismen eingeführt, um die tatsächliche Erfüllung der Stammeinlage auch sicherzustellen. Hierzu hat das OLG Köln eine neue Entscheidung gefällt. OLG Köln, 29.01.2009
Die UG haftungsbeschränkt ist eine Variante der GmbH. Sie wird daher exakt wie eine GmbH besteuert. Einzige Besonderheit der UG gegenüber der GmbH ist der Zwang zur Bildung einer Zwangsrücklage.
Die GmbH und auch die UG wird durch notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Dabei kann man sich zweier verschiedener Musterprotokolle (siehe auch dort) bedienen oder eine individuelle – auf die eigene Bedürfnisse zugeschnittene – Satzung verwenden.
Die Bezeichnung der GmbH und der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist irreführend. Wir wollen in diesem Artikel etwas Licht ins Dunkle bringen und Ihnen aufzeigen, wie die Haftungsbeschränkung bei der Unternehmergesellschaft (UG) tatsächlich augestaltet ist.
Nachdem Sie diesen Artikel durchgelesen haben, kennen sie die wichtigsten Haftungsfallen bei der Unternehmergesellschaft und können diese umschiffen!