Rechtsfähigkeit

Ein Verein kann durch Eintragung in das Vereinsregister des Registergerichts (§ 21 BGB) oder durch staatliche Verleihung (sog. Konzession, § 22 BGB) seine Rechtsfähigkeit erlangen. Er wird dadurch zur juristischen Person und kann fortan selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Wie ein Verein seine Rechtsfähigkeit erlangt, hängt davon ab, ob es sich um einen wirtschaftlich tätigen oder einen nicht wirtschaftlichen Verein (sog. Idealverein) handelt.