Die Beendigung des Vereins besteht aus seiner Auflösung, seiner anschließenden Abwicklung (sog. Liquidation) und der Löschung aus dem Vereinsregister.
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Die Beendigung des Vereins besteht aus seiner Auflösung, seiner anschließenden Abwicklung (sog. Liquidation) und der Löschung aus dem Vereinsregister.